AGB

Der Veranstalter hat für ein ausreichendes Platzangebot, ebenen Untergrund, freie Zufahrt zum Veranstaltungsgelände, Versicherung der Geräte, eine ausreichende Stromzufuhr sowie ausreichenden Witterungsschutz (insbesondere bei Freiluftveranstaltungen, Open-Air-Konzerten, etc.) und Schutz vor jeglichen Umwelteinflüssen zu sorgen. Wir verwenden ausschliesslich hochqualitative Produkte! Das von uns angeführte Equipment kann gegebenenfalls durch gleichwertige Produkte anderer Hersteller ersetzt werden. Sollten Änderungen aufgrund der Örtlichkeit oder gewünschten Ausstattung nötig sein, könnten zu berechnende Mehrkosten anfallen. Preis des Angebots ist fix – unabhängig des wirtschaftlichen Erfolgs der Veranstaltung. Die Kosten für eine eventuelle technische Abnahme gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden an Personen oder Material (egal welcher Art), falsche Handhabung, Vandalismus selbst oder durch Dritte, Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften sowie bei Diebstahl oder Veruntreuung haftet der Mieter/Veranstalter. Daraus folgende Reparaturen und auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführende Schäden werden dem Veranstalter zu 100 % des Neupreises in Rechnung gestellt. Verschleiserscheinungen und technisches Gebrechen durch reguläre Nutzung werden nicht weiterverrechnet und allfällige Reparaturkosten von uns übernommen. Für Mieter: Die Geräte werden ordnungsgemäß, vollständig & betriebsbereit zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat sich davon bei Übernahme selbst zu überzeugen, spätere Reklamationen und Beanstandungen haben keine Relevanz. Alle Geräte befinden sich zu jeder Zeit im Besitz

der WHAT ENTERTAINMENT OG. Durch Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes können die Geräte, Zelte, etc. jederzeit zurückgeholt werden, wobei der Mieter/Veranstalter auf eine Besitzstörungsklage verzichtet. Weiters ist der Mieter/Veranstalter für die Sicherheit der WHAT ENTERTAINMENT OG Mitarbeiter und des Equipments verantwortlich, sowie der Bewachung der Geräte während der gesamten Veranstaltungsdauer. Bei grobem Missbrauch des Equipments behält man sich vor die Anlagen auf Kosten des Veranstalters abzuschalten. Der Veranstalter muss rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsbereich sicherstellen, um die zeitgerechte Fertigstellung des Aufbaus bzw. den Beginn der Veranstaltung nicht zu gefährden. Bei Absage der Veranstaltung innerhalb der letzten 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird eine Aufwandsentschädigung von 50 % eingehoben, sollten die Geräte bereits betriebsbereit aufgebaut worden sein, 100%. Für Absagen aufgrund höherer Gewalt (Todesfall, Schlechtwetter bei Open-Air Veranstaltungen, etc.) beträgt der Aufwandsentschädigungssatz bis zum Vortag 10 %, am Veranstaltungstag bis 12 Uhr 20%, danach 100%). Der Vertrag ist gegen eine Aufwandsentschädigung von 50% des Auftragswertes bis 48 Stunden vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen kündbar.

Prozentualsätze gelten nicht für den Zeltverleih, hierbei werden die vollen Kosten verrechnet oder gesonderte, persönliche Vereinbarungen getroffen.

Vorher gewährte Rabatte entfallen dadurch ausnahmslos. Prozentwerte werden berechnet bei Zugrundelegung des vereinbarten Auftragswertes. Es wird darauf hingewiesen, dass die AKM – Anmeldung vom Veranstalter durchzuführen ist, wir beraten jedoch gerne! Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Geräte und Anlagen bis spätestens 12 Uhr des Folgetages zurückzugeben, andernfalls wird eine Tagesmiete in Rechnung gestellt. Es können gegen die Besitzer/Vermieter/Verleiher der Anlagen und Geräte keine wie auch immer gearteten Ausfallshaftungen geltend gemacht werden.

Thomas Wanitschek und Andreas Hofbauer wird kostenfrei erlaubt, WHAT Entertainment OG – Werbung in Form von Bannern, Transparenten, Plakaten, Leuchtreklame, etc. zu platzieren. Getränke und Speisen während der Veranstaltung für Mitarbeiter (max. 6 Personen) kostenfrei. Besondere Vereinbarungen werden vor Vertragsunterschrift vereinbart. Zahlung des Rechnungsbetrags innerhalb 7 Tage netto. Genauere Details zu Kostensätzen, Aufwandsverrechnungen gemäß unseren AGB auf unserer Website.